Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Gemeinde Malsfeld Fördergelder aus den Förderprogrammen „IKEK (Integriertes kommunales Entwicklungskonzept)“ und „Lebendige Zentren“ beantragen kann und in der Gemeinde Projekte in Zusammenarbeit mit den Ortsbeiräten zu finden, die unter die jeweiligen Vergaberichtlinien fallen.

Die Förderprogramme „IKEK“ und „Lebendige Zentren“ decken ein breites Spektrum an zu fördernden Maßnahmen ab. Gerade in den Bereichen Innenentwicklung und Daseinsgrundfunktionen können die Förderprogramme uns als ländlicher Kommune zum gestalterischen Vorteil und zur finanziellen Entlastung bei der Durchführung von Projekten gereichen.

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